Kirchenglocken schweigen länger
Ich finde kaum noch Worte und ich kann unserer Justiz auch gedanklich nicht mehr folgen. Da zieht jemand auf das Land in eine Wohnung im Klangfeld einer Kirche. Der Ort ist klein genug, dass selbst bei der Besichtigung des Wohnortes sofort auffallen sollte, dass es eine Kirche gibt. Dann bezieht man eine Wohnung und stellt fest, man hat die Situation falsch eingeschätzt. Das kann alles passieren.
Dass man dann einen Richter findet, der für die Unachtsamkeit eines Einzelnen die Tradition einer Gemeinde und der Kirche auf den Kopf stellt oder auch nur einschränkt und sich überhaupt die Mühe macht, ein Urteil zu sprechen, finde ich bedenklich. Mit dem gleichen Recht müsste sich doch jemand, der neu neben einer Bahnstrecke baut, durchsetzen können, dass Züge nur noch alle zwei Stunden statt alle fünf Minuten fahren dürfen. Walter Roan, Fürth
Für mich gilt weiterhin der Satz "Das Recht des Einzelnen hört da auf, wo das Recht Anderer verletzt wird". Wieso erhält also ein 71-jährger Berliner Rentner recht hinsichtlich zu lauter Glocken, wenn er direkt neben der Kirche ein Haus bezieht? Mit Glockengeläut ist neben einer Kirche immer zu rechnen, er hätte sich also vor dem Einzug informieren können. Dass der Bericht einseitig für den Rentner Stellung nimmt, grenzt schon an Manipulation, auch wenn ein Richter für den Rentner entschieden hat. Ich kann den Dorfbewohnern nur recht geben, wenn sie sich gegängelt fühlen.
Jochem Schmachtenberg, Neunkirchen am Brand
Ich finde kaum noch Worte und ich kann unserer Justiz auch gedanklich nicht mehr folgen. Da zieht jemand auf das Land in eine Wohnung im Klangfeld einer Kirche. Der Ort ist klein genug, dass selbst bei der Besichtigung des Wohnortes sofort auffallen sollte, dass es eine Kirche gibt. Dann bezieht man eine Wohnung und stellt fest, man hat die Situation falsch eingeschätzt. Das kann alles passieren.
Dass man dann einen Richter findet, der für die Unachtsamkeit eines Einzelnen die Tradition einer Gemeinde und der Kirche auf den Kopf stellt oder auch nur einschränkt und sich überhaupt die Mühe macht, ein Urteil zu sprechen, finde ich bedenklich. Mit dem gleichen Recht müsste sich doch jemand, der neu neben einer Bahnstrecke baut, durchsetzen können, dass Züge nur noch alle zwei Stunden statt alle fünf Minuten fahren dürfen. Walter Roan, Fürth
Für mich gilt weiterhin der Satz "Das Recht des Einzelnen hört da auf, wo das Recht Anderer verletzt wird". Wieso erhält also ein 71-jährger Berliner Rentner recht hinsichtlich zu lauter Glocken, wenn er direkt neben der Kirche ein Haus bezieht? Mit Glockengeläut ist neben einer Kirche immer zu rechnen, er hätte sich also vor dem Einzug informieren können. Dass der Bericht einseitig für den Rentner Stellung nimmt, grenzt schon an Manipulation, auch wenn ein Richter für den Rentner entschieden hat. Ich kann den Dorfbewohnern nur recht geben, wenn sie sich gegängelt fühlen.
Jochem Schmachtenberg, Neunkirchen am Brand