Bauausschuss
VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank
Neunkirchen - Der Bau- und Umweltausschuss Neunkirchen hat in seiner jüngsten Sitzung mit 6:0 Stimmen beschlossen, dass eine Bullenmast mit Kälberstall und Güllekeller im Ortsteils Ebersbach errichtet werden darf.
Das Vorhaben fügt sich nach Überzeugung der Ausschussmitglieder in die bestehende Umgebung ein. Weil auch das Landratsamt Forchheim dem Bauantrag inzwischen grünes Licht gegeben hat, sprach für die Neunkirchner offenbar nichts dagegen, den Antrag durchzuwinken. Lediglich bei der Anordnung der Güllegrube, die ursprünglich in einem separaten Nebengebäude vorgesehen war, wich der Bauantrag von der bereits genehmigten Voranfrage ab. Jetzt soll die Güllegrube im Keller des Stalls untergebracht werden.
Maximal zehn Tiere pro Woche
Ebenfalls einstimmig hat der Neunkirchner Ausschuss den Bau eines Schlachthauses in der Weyhausenstraße akzeptiert.
Das dafür vorgesehene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Industriestraße", der für bauliche Anlagen eine maximale Traufhöhe von sechs Metern sowie ein begrüntes Flach- oder ein Satteldach vorsieht.
Der Bauwerber hat versichert, dort zunächst einmal nicht mehr als zehn Tiere in der Woche zu schlachten.
Im weiteren Verlauf des Abends stimmte das Neunkirchner Gremium im kleinen Rathaussaal noch einem Vorbescheid auf Nutzungsänderung und Umbau einer Scheune zu. Die am "Inneren Markt" stehende Scheune soll in eine Pension mit 20 Doppelbettzimmern umgebaut werden.
Allerdings stimmte der Ausschuss nur unter der Prämisse zu, dass der bei Doppelbettzimmer höhere Stellplatzbedarf von sieben berücksichtigt wird. Üblicherweise genügen in den Planungsunterlagen der Ausweis von fünf Stellplätzen.
Scheune wird abgerissen
Des Weiteren stimmte der Bauausschuss der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Marloffstein zu.
Außerdem erteilte er noch für den geplanten Abriss einer, auf das Jahr 1718 datierenden Fachwerkscheune im Ortsteil Großenbuch die dafür notwendige denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Beide Entscheidungen fielen jeweils ohne Gegenstimmen.