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Channel: Neunkirchen am Brand - Pressemeldungen
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Sorgen um Sicherheit der Kinder

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Sicherheit Sind der Brandbach und der Teich auf dem Spielplatz gefährlich? Muss ein Zaun gebaut werden? Der Bauausschuss von Neunkirchen will sich rechtlichen Rat holen, bevor er eine Entscheidung fällt.
VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank

Neunkirchen am Brand - Ein Bach, der je nach Regenmenge bis zu zwei Meter tief sein kann, neben einem Spielplatz: Das hält der Experte vom Arbeitssicherheits- und Umwelttechnischen Dienst (AUD) aus Forchheim für gefährlich. Bei der jährlichen Sicherheitsbegehung des Spielplatzes im Brandbachgarten im Juli kamen dem Fachmann Bedenken. Denn außer dem fließenden Gewässer befindet sich noch ein Teich auf dem Gelände - gleich neben der Nestschaukel.

Der siebenköpfige Bau- und Umweltausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Heinz Richter (FWG) musste sich nun bei seiner jüngsten Sitzung im kleinen Rathaussaal mit diesem Thema befassen und das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit erörtern.

Bauamtschef Jochen Cervik machte das Gremium darauf aufmerksam, dass die "Richtlinien für Kindergärten" zwar für solche Fälle eine ein Meter hohe Einfriedung als Schutzeinrichtung vorsehen, um so die kleinen Kinder von unbeaufsichtigten Ausflügen in den Brandbach oder den Teich abzuhalten. "Andere rechtliche Ausführungen aber nennen auch Zäune mit einer Höhe von 1,25 bis sogar 1,80 Meter, die von Kindern nicht überklettert werden können", sagte Cervik.

Um aber nicht den Bachlauf und den Teich einzeln umzäunen zu müssen, schlug die Bauverwaltung vor, gleich die gesamte Spielfläche einzuzäunen und die bisher am Teich aufgestellte Nestschaukel in den Kinderspielplatz zu integrieren. Dies dürfte etwa 10 000 Euro kosten. Im Haushalt sei bislang dafür nur ein Ansatz von 4500 Euro enthalten, wie Bürgermeister Richter betonte.

Walz übt Kritik
Gemeinderat Martin Walz (CSU), selbst Vater von zwei kleinen Kindern, vertrat die Meinung: "Man bräuchte keine Sicherheitsvorkehrungen, wenn die Eltern mit ihren Kleinen verantwortungsbewusster umgehen würden." Doch das schafften aber viele Hundebesitzer mit ihren kleinen vierbeinigen Lieblingen auch nicht, was die zahlreichen Hinterlassenschaften der Hunde im Brandbachgarten verrieten.

Ein Abenteuerspielplatz?
Rainer Obermeier (CSU) trat wiederum dafür ein, doch zunächst einmal von der Verwaltung prüfen zu lassen, ob es denn für Spielplätze nicht andere Richtlinien gebe als für Kindergärten, während sein Fraktionskollege anregte, zu recherchieren, welche gesetzlichen Vorgaben es für Abenteuerspielplätze mit Wasserflächen gebe, zum Beispiel eine höhere Sorgfaltspflicht der Eltern für ihre Kinder.

Letztlich verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, vor einer Entscheidung erst noch fachlichen Rat beim Justiziar des Marktes einzuholen.

Einstimmig entsprach der Fachausschuss dem Antrag eines Landwirtes aus dem Ortsteil Rosenbach, der auf seiner 3680 Quadratmeter großen Streuobstwiese rund 700 Kubikmeter Mutterboden ausbringen möchte, der beim Neubau eines Kuhstalls ausgehoben worden war. Da dieser Aushub zu 100 Prozent aus Humus besteht und zur Bodenverbesserung der Streuobstwiese beiträgt, das Vorhaben auch noch im Außenbereich stattfinden soll und außerdem keine öffentlichen Belange davon beeinträchtigt werden, wurde der Bauantrag schließlich einmütig durchgewinkt.

Zustimmung unter Auflagen
Mit 6:1 Stimmen segnete der Bau- und Umweltausschuss schließlich noch nachträglich die Errichtung einer Grundstücksmauer mit der dazu gehörenden Auffüllung auf einem Anwesen im Neubaugebiet "Galgenanger" ab. Der Bauwerber muss allerdings noch einige Nachbesserungen vornehmen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan "Galgenanger" sehen lediglich eine Auffüllung des vorhandenen Geländes bis zu einer Höhe von einem Meter und eine erlaubte Stützmauerhöhe von ebenfalls einem Meter sowie eine horizontal verlaufende Oberkante der Stützmauer vor. Daran erinnerte der Vorsitzende, Bürgermeister Heinz Richter. Das bedeutet, dass die vorhandene Grundstücksmauer nunmehr vom Antragsteller auf der südlichen Seite ebenso komplett auf die zulässige Höhe von einem Meter gekürzt werden muss wie der Eckbereich im südwestlichen Teil des Grundstücks. Gleichzeitig aber dürfen wegen des abfallenden Gehweges im westlichen Grundstücksbereich die bereits auf 1,47 Meter aufgefüllte Garage und die 1,55 Meter hohe Stützmauer entgegen der Festsetzungen so bleiben.

Das letzte Wort in dieser Sache war schließlich der Bauverwaltung vorbehalten, die dem Gremium die Empfehlung mit auf den Weg gab, grundsätzlich schon die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten, auch wenn man in diesem Fall die Befreiungen aufgrund der Verhältnismäßigkeit einmalig erteilt hatte.

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