Verkehr Weil ein Navigationssystem den Hetzlesern derzeit viel Ärger bereitet, will sich
die Gemeinde mit neuen Schildern behelfen.
VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank
Hetzles - Ein Navigationssystem ist daran schuld, dass ortsfremde Lkws immer wieder durch die Straßen von Hetzles in ein Neubaugebiet geleitet werden. Beim Wenden sind sie dort inzwischen schon fünf Mal in den Gartenzaun der immer gleichen Familie gefahren. Abhilfe sollen jetzt große Hinweisschilder schaffen, die auf die beiden Wendemöglichkeiten in der Ortschaft hinweisen.
Eine Verkehrsschau, an der auch ein Beamter der Polizeiinspektion Forchheim teilgenommen hat, kam zu dem Ergebnis, dass die Lastwagen an der Kreuzung der Staatsstraße 2243 am nur eingeschränkt befahrbaren Forchheimer Tor in Neunkirchen auf ihrem Weg in Richtung Eckental und Igensdorf von ihren Navi nach Hetzles geschickt werden. Eine andere Abbiegemöglichkeit gebe es schlicht und ergreifend nicht. Die Folge: Die Lkws stehen dann plötzlich im Neubaugebiet mit seinen schmalen Anwohnerstraßen
Da die entsprechende Software des Navis nur schwer geändert werden kann, regte Bürgermeister Franz Schmidtlein (BHH) jetzt an, beim Kreisverkehr an der Grundschule ein erstes und an der Kreuzung beim "Schuißenwirt" ein weiteres Warn- und Hinweisschild aufzustellen.
Heikle Nachzahlung
Diese sollen nach Schmidtleins Vorstellungen die meist ausländischen Lkw-Fahrer in Ermangelung einer adäquaten Umkehrmöglichkeit vor einem Weiterfahren warnen. Die Pläne der Hetzleser gehen dann auf, wenn die Fahrer anschließend umkehren oder in Richtung Honings abbiegen.
Ein anderes heißes Thema, das in letzter Zeit den Gemeinderat beschäftigt, ja fast schon gespalten hatte, konnte an diesem Abend dagegen endgültig zu den Akten gelegt werden. Im Oktober 2012 hatte Gemeinderätin Gertrud Schmidtlein zusammen mit ihrem Ehemann, bei dem es sich nicht um den Bürgermeister handelt, und einem weiteren Mitglied des Bürgerforums Hetzles beim Landratsamt Forchheim eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Hetzles eingereicht.
14 000 Euro standen noch aus
Hintergrund war, dass eine Zimmerei erst sechs Jahre nach der Einweihung des Feuerwehrhauses eine restliche Rechnung in Höhe von 14 326 Euro gestellt hat. 19 000 Euro waren bereits im Juni 2007 bezahlt worden. Die Gemeinde hatte die noch ausstehende Summer schließlich auch bezahlt.
Bei der nachträglichen Genehmigung der haushaltsrechtlichen Anordnung durch den Gemeinderat hatte Gertrud Schmidtlein die Vermutung geäußert, dass diese Rechnung längst verjährt ist. Deshalb beantragte sie eine Überprüfung der Zahlung beim Landratsamt und der Regierung von Oberfranken.
Jetzt hatte Bürgermeister Schmidtlein den Bescheid der Rechtsaufsichts- und Rechtsmittelstelle in der Hand. Demnach ist der Vorwurf, die Gemeinde habe eine verjährte Forderung beglichen, haltlos. Auch die Regierung von Oberfranken schloss sich dieser Meinung an. In der Sache mussten die Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das eine Verjährung nach drei Jahren vorsieht, hinter die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VUB) zurücktreten.
Bissiger Kommentar
Die Entscheidung der Rechtsaufsicht nahmen die meisten Gemeinderäte mit Erleichterung auf.
Nur Gertrud Schmidtlein wollte ihren Ärger im Gemeinderat nicht verbergen: "So ein Gutachten fällt immer zugunsten des Auftraggebers aus", kommentierte sie bissig.
die Gemeinde mit neuen Schildern behelfen.
VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank
Hetzles - Ein Navigationssystem ist daran schuld, dass ortsfremde Lkws immer wieder durch die Straßen von Hetzles in ein Neubaugebiet geleitet werden. Beim Wenden sind sie dort inzwischen schon fünf Mal in den Gartenzaun der immer gleichen Familie gefahren. Abhilfe sollen jetzt große Hinweisschilder schaffen, die auf die beiden Wendemöglichkeiten in der Ortschaft hinweisen.
Eine Verkehrsschau, an der auch ein Beamter der Polizeiinspektion Forchheim teilgenommen hat, kam zu dem Ergebnis, dass die Lastwagen an der Kreuzung der Staatsstraße 2243 am nur eingeschränkt befahrbaren Forchheimer Tor in Neunkirchen auf ihrem Weg in Richtung Eckental und Igensdorf von ihren Navi nach Hetzles geschickt werden. Eine andere Abbiegemöglichkeit gebe es schlicht und ergreifend nicht. Die Folge: Die Lkws stehen dann plötzlich im Neubaugebiet mit seinen schmalen Anwohnerstraßen
Da die entsprechende Software des Navis nur schwer geändert werden kann, regte Bürgermeister Franz Schmidtlein (BHH) jetzt an, beim Kreisverkehr an der Grundschule ein erstes und an der Kreuzung beim "Schuißenwirt" ein weiteres Warn- und Hinweisschild aufzustellen.
Heikle Nachzahlung
Diese sollen nach Schmidtleins Vorstellungen die meist ausländischen Lkw-Fahrer in Ermangelung einer adäquaten Umkehrmöglichkeit vor einem Weiterfahren warnen. Die Pläne der Hetzleser gehen dann auf, wenn die Fahrer anschließend umkehren oder in Richtung Honings abbiegen.
Ein anderes heißes Thema, das in letzter Zeit den Gemeinderat beschäftigt, ja fast schon gespalten hatte, konnte an diesem Abend dagegen endgültig zu den Akten gelegt werden. Im Oktober 2012 hatte Gemeinderätin Gertrud Schmidtlein zusammen mit ihrem Ehemann, bei dem es sich nicht um den Bürgermeister handelt, und einem weiteren Mitglied des Bürgerforums Hetzles beim Landratsamt Forchheim eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Hetzles eingereicht.
14 000 Euro standen noch aus
Hintergrund war, dass eine Zimmerei erst sechs Jahre nach der Einweihung des Feuerwehrhauses eine restliche Rechnung in Höhe von 14 326 Euro gestellt hat. 19 000 Euro waren bereits im Juni 2007 bezahlt worden. Die Gemeinde hatte die noch ausstehende Summer schließlich auch bezahlt.
Bei der nachträglichen Genehmigung der haushaltsrechtlichen Anordnung durch den Gemeinderat hatte Gertrud Schmidtlein die Vermutung geäußert, dass diese Rechnung längst verjährt ist. Deshalb beantragte sie eine Überprüfung der Zahlung beim Landratsamt und der Regierung von Oberfranken.
Jetzt hatte Bürgermeister Schmidtlein den Bescheid der Rechtsaufsichts- und Rechtsmittelstelle in der Hand. Demnach ist der Vorwurf, die Gemeinde habe eine verjährte Forderung beglichen, haltlos. Auch die Regierung von Oberfranken schloss sich dieser Meinung an. In der Sache mussten die Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das eine Verjährung nach drei Jahren vorsieht, hinter die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VUB) zurücktreten.
Bissiger Kommentar
Die Entscheidung der Rechtsaufsicht nahmen die meisten Gemeinderäte mit Erleichterung auf.
Nur Gertrud Schmidtlein wollte ihren Ärger im Gemeinderat nicht verbergen: "So ein Gutachten fällt immer zugunsten des Auftraggebers aus", kommentierte sie bissig.