Gemeinderat Kleinsendelbach befasste sich mit Satzungen - Wertstoffhof wird erweitert
KLEINSENDELBACH - Künftig wird sich die Gemeinde bei der Vermietung der Mehrzweckhalle strikt an die Hallenbenutzungssatzung halten. Von jedem Nutzer, also auch von den Vereinen, ist der darin festgelegte Obolus zu verlangen, so das mit 12:0-Stimmen gefasste Votum des Gemeinderates in seiner jüngsten Sitzung.
Damit wird es künftig keine Befreiung mehr von den Hallennutzungsgebühren geben, die 180 Euro pro Tag für Vereine, 200 Euro pro Tag für Privatpersonen und 300 Euro pro Tag für Ortsfremde sowie bei sportlicher Nutzung oder bei Belegung durch die Volkshochschule 50 Euro pro Stunde betragen. Bei Nutzung der Küche und für das Aufstellen der Tische werden einmalig jeweils 50 Euro fällig und als Kaution werden von auswärtigen Vereinen und auswärtigen Privatpersonen 500 Euro einbehalten.
Entzündet hatte sich die erneute Debatte zu dem Thema an einem Antrag von Gemeinderat Ulrich von Berg (UWG), der das Gleichbehandlungsprinzip bei der Vermietung der 2010 eingeweihten Mehrzweckhalle mit ihren 176 Plätzen durch einen Beschluss des Gremiums in der Dezembersitzung verletzt sah, mit dem einer Interessensgemeinschaft (IG) "Mobilfunk" die kostenfreie Veranstaltung eines Informationsabends in dem Gebäude ermöglicht wurde.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Verkehrsproblematik in dem 1500Seelen-Ort, die zum Beispiel im Wiesenweg durch Beschädigungen von Zäunen, Mauern und Hecken, hervorgerufen durch die überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei den Anliegern Anlass zu Beschwerden führen.
Nach Ortsbesichtigung mit einem Beamten der Polizeiinspektion Forchheim stimmte das Gremium jetzt dafür, in der gesamten Straße eine Beschränkung der Fahrzeugbreite auf 2,70 Meter verkehrsrechtlich anzuordnen und an der Einmündung ein Verkehrsschild aufzustellen. Anders verhielt sich das Ganze bei den Gefährdungen des fließenden Verkehrs durch parkende Fahrzeuge im Kellerweg, die gerade im Einmündungsbereich von der Erlanger Straße aus immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr führt. Die Entscheidung hierzu wird vertagt, zuerst soll die Lage vor Ort besichtigt werden.
Neuordnung der Satzungen
Zu größeren Diskussionen kam es schließlich noch bei der Fortschreibung von verschiedenen Satzungen, wie der Stellplatzsatzung, die noch aus 1997 stammend mit 9:3-Stimmen auf die heutigen Bedürfnisse in der Gemeinde umgeändert wurde.
So wurde der noch aus dieser Zeit stammende Ablösebetrag für einen Stellplatznachweis von 7000 Mark auf 6000 Euro angehoben, auch die Stellplatzanzahl wurde je nach Nutzung neu geordnet.
Mit 11:1-Stimmen nahm die Ratsrunde die Neufassung der Satzung für den Ersatz von Aufwendungen und Kosten bei den künftigen Einsätzen der Feuerwehren an, die bei Einsätzen, Sicherheitswachen und dem Ausrücken der Wehren durch Fehlalarme oder auch bei Inanspruchnahme von Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Wehren zählen sowie bei Überlassung von Gerät und Material fällig werden. Dazu gehören die Streckenkosten je nach Einsatzfahrzeugtyp von 3,17 bis 6,10 Euro pro Kilometer, die Ausrückkosten ebenfalls je nach Fahrzeugtyp von 27,94 bis 102,05 Euro in der Stunde sowie Personalkosten von 245 Euro pro Stunde, die aber meist von den Versicherungen der Geschädigten übernommen werden.
Ohne Gegenstimmen nahm das Gremium schließlich noch die geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an, durch die künftig auch teilweise ausgebaute Dachgeschosse für Beiträge herangezogen werden können, und nicht mehr nur voll ausgebaute Dachgeschosse.
Der Rat nickte zuletzt den mit einer Kostenbeteiligung von rund 3600 Euro durch die Gemeinde verbundenen Erweiterungsbau für den Wertstoffhof ab, sowie auch den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Baumgarten" in Neunkirchen. fra-press
KLEINSENDELBACH - Künftig wird sich die Gemeinde bei der Vermietung der Mehrzweckhalle strikt an die Hallenbenutzungssatzung halten. Von jedem Nutzer, also auch von den Vereinen, ist der darin festgelegte Obolus zu verlangen, so das mit 12:0-Stimmen gefasste Votum des Gemeinderates in seiner jüngsten Sitzung.
Damit wird es künftig keine Befreiung mehr von den Hallennutzungsgebühren geben, die 180 Euro pro Tag für Vereine, 200 Euro pro Tag für Privatpersonen und 300 Euro pro Tag für Ortsfremde sowie bei sportlicher Nutzung oder bei Belegung durch die Volkshochschule 50 Euro pro Stunde betragen. Bei Nutzung der Küche und für das Aufstellen der Tische werden einmalig jeweils 50 Euro fällig und als Kaution werden von auswärtigen Vereinen und auswärtigen Privatpersonen 500 Euro einbehalten.
Entzündet hatte sich die erneute Debatte zu dem Thema an einem Antrag von Gemeinderat Ulrich von Berg (UWG), der das Gleichbehandlungsprinzip bei der Vermietung der 2010 eingeweihten Mehrzweckhalle mit ihren 176 Plätzen durch einen Beschluss des Gremiums in der Dezembersitzung verletzt sah, mit dem einer Interessensgemeinschaft (IG) "Mobilfunk" die kostenfreie Veranstaltung eines Informationsabends in dem Gebäude ermöglicht wurde.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Verkehrsproblematik in dem 1500Seelen-Ort, die zum Beispiel im Wiesenweg durch Beschädigungen von Zäunen, Mauern und Hecken, hervorgerufen durch die überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei den Anliegern Anlass zu Beschwerden führen.
Nach Ortsbesichtigung mit einem Beamten der Polizeiinspektion Forchheim stimmte das Gremium jetzt dafür, in der gesamten Straße eine Beschränkung der Fahrzeugbreite auf 2,70 Meter verkehrsrechtlich anzuordnen und an der Einmündung ein Verkehrsschild aufzustellen. Anders verhielt sich das Ganze bei den Gefährdungen des fließenden Verkehrs durch parkende Fahrzeuge im Kellerweg, die gerade im Einmündungsbereich von der Erlanger Straße aus immer wieder zu gefährlichem Begegnungsverkehr führt. Die Entscheidung hierzu wird vertagt, zuerst soll die Lage vor Ort besichtigt werden.
Neuordnung der Satzungen
Zu größeren Diskussionen kam es schließlich noch bei der Fortschreibung von verschiedenen Satzungen, wie der Stellplatzsatzung, die noch aus 1997 stammend mit 9:3-Stimmen auf die heutigen Bedürfnisse in der Gemeinde umgeändert wurde.
So wurde der noch aus dieser Zeit stammende Ablösebetrag für einen Stellplatznachweis von 7000 Mark auf 6000 Euro angehoben, auch die Stellplatzanzahl wurde je nach Nutzung neu geordnet.
Mit 11:1-Stimmen nahm die Ratsrunde die Neufassung der Satzung für den Ersatz von Aufwendungen und Kosten bei den künftigen Einsätzen der Feuerwehren an, die bei Einsätzen, Sicherheitswachen und dem Ausrücken der Wehren durch Fehlalarme oder auch bei Inanspruchnahme von Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Wehren zählen sowie bei Überlassung von Gerät und Material fällig werden. Dazu gehören die Streckenkosten je nach Einsatzfahrzeugtyp von 3,17 bis 6,10 Euro pro Kilometer, die Ausrückkosten ebenfalls je nach Fahrzeugtyp von 27,94 bis 102,05 Euro in der Stunde sowie Personalkosten von 245 Euro pro Stunde, die aber meist von den Versicherungen der Geschädigten übernommen werden.
Ohne Gegenstimmen nahm das Gremium schließlich noch die geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an, durch die künftig auch teilweise ausgebaute Dachgeschosse für Beiträge herangezogen werden können, und nicht mehr nur voll ausgebaute Dachgeschosse.
Der Rat nickte zuletzt den mit einer Kostenbeteiligung von rund 3600 Euro durch die Gemeinde verbundenen Erweiterungsbau für den Wertstoffhof ab, sowie auch den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Baumgarten" in Neunkirchen. fra-press