Bund Naturschutz kritisiert Fällungen - Nur Sicherungspflicht nachgekommen?
DORMITZ - Der Bund Naturschutz (BN) läuft Sturm gegen eine Baumfällaktion in Dormitz.
An den Eichen heißt die Straße, und an ihr stehen nun 13 Eichen weniger. "Das Namensschild ist nur noch Makulatur", sagt Bernhard Birnfeld, Vorsitzender der BNOrtsgruppe Neunkirchen und Umgebung. 1300 Jahre seien vernichtet worden, spielt Birnfeld in einer Mitteilung an die Redaktion auf das addierte Alter der Bäume an. "Monetäre Gründe" hätten zu ihrem Tod geführt.
Zum Hintergrund: Die Eichen stehen auf einem Privatgrundstück. Im April 2011 brachten die Naturschützer - in Absprache mit den Eigentümern - Fledermausund Nistkästen an den Bäumen an.
Blitz als Auslöser
Nach einem Blitzeinschlag genehmigte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt die Fällung eines beschädigten Baumes. Die Gemeinde wies die Eigentümer in diesem Zusammenhang auf ihre Sicherungspflichten hin. Die Grundstücksbesitzer seien diesen Pflichten aber nicht durch (teure und aufwendige) Baumkronen-Pflege nachgekommen, sondern hätten sich für die kostengünstigere Variante - das Abholzen - entschieden, so der BN. Hätte man vorher miteinander geredet, wäre sicher eine für die Natur verträglichere Lösung gefunden worden, sagt Birnfeld.
Die Eigentümer, die dem BN inzwischen einen Teil der Nistkästen zurückgegeben haben, begründen das Abholzen dagegen mit ihrer Sicherungspflicht. Sie stünden in der Haftung, sollten etwa Kinder unter den Eichen spielen und ein Ast herabstürzen. MANUEL KUGLER
Originalbericht enthält Foto, das wir aus rechtlichen Gründen nicht hier einstellen dürfen
DORMITZ - Der Bund Naturschutz (BN) läuft Sturm gegen eine Baumfällaktion in Dormitz.
An den Eichen heißt die Straße, und an ihr stehen nun 13 Eichen weniger. "Das Namensschild ist nur noch Makulatur", sagt Bernhard Birnfeld, Vorsitzender der BNOrtsgruppe Neunkirchen und Umgebung. 1300 Jahre seien vernichtet worden, spielt Birnfeld in einer Mitteilung an die Redaktion auf das addierte Alter der Bäume an. "Monetäre Gründe" hätten zu ihrem Tod geführt.
Zum Hintergrund: Die Eichen stehen auf einem Privatgrundstück. Im April 2011 brachten die Naturschützer - in Absprache mit den Eigentümern - Fledermausund Nistkästen an den Bäumen an.
Blitz als Auslöser
Nach einem Blitzeinschlag genehmigte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt die Fällung eines beschädigten Baumes. Die Gemeinde wies die Eigentümer in diesem Zusammenhang auf ihre Sicherungspflichten hin. Die Grundstücksbesitzer seien diesen Pflichten aber nicht durch (teure und aufwendige) Baumkronen-Pflege nachgekommen, sondern hätten sich für die kostengünstigere Variante - das Abholzen - entschieden, so der BN. Hätte man vorher miteinander geredet, wäre sicher eine für die Natur verträglichere Lösung gefunden worden, sagt Birnfeld.
Die Eigentümer, die dem BN inzwischen einen Teil der Nistkästen zurückgegeben haben, begründen das Abholzen dagegen mit ihrer Sicherungspflicht. Sie stünden in der Haftung, sollten etwa Kinder unter den Eichen spielen und ein Ast herabstürzen. MANUEL KUGLER
Originalbericht enthält Foto, das wir aus rechtlichen Gründen nicht hier einstellen dürfen