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Channel: Neunkirchen am Brand - Pressemeldungen
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Ab 50 Zentimeter Schulterhöhe wird angeleint

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Freilaufende Hunde sind Radlern und Joggern oft ein Ärgernis - Viele Gemeinden haben feste Spielregeln
Müssen Hunde an die Leine? Der Angst des Joggers steht das Recht des Tiers auf Bewegung entgegen. Die Antwort lautet also wie so oft ganz klar "Jein". Die NN fragten in einigen Gemeinden nach, wie sie es mit der Anleinpflicht halten.
FORCHHEIM - Jüngst hatte das Urteil zu einem Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und einer Passantin mit Hund auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg Schlagzeilen gemacht. Ein Urteil, das zugunsten der Fußgängerin ausfiel, von dem der betroffene Radler - und mit ihm viele Fahrensmänner - jedoch sagt: Wäre der Hund von vornherein neben der Frau an der Leine gelaufen, wäre wahrscheinlich der Unfall gar nicht passiert.
Damit hat der Radfahrer vermutlich sogar Recht, aber Recht bekommt er deswegen noch lange nicht. Denn die Stadt Forchheim hat eine Grünanlagensatzung, die das Freilaufenlassen von Hunden regelt. Die Stadt untersagt es, Hunde ohne Leine laufen zu lassen im Anlagenbereich und fügt eine Liste von 31 Grünanlagen an. Diese reicht vom Stadtpark und den Wallanlagen über die Grünflächen am Streckerplatz, an der Äußeren Nürnberger Straße bis hin zur Sportinsel. Dort muss der Zamperl an die Leine. Nicht jedoch am Geh- und Radweg entlang dem Main-Donau-Kanal. Der nämlich ist keine gemeindliche Grünfläche.

Ärger über Hundekot
Bürgerbeschwerden, so die Verwaltung, richten sich weniger gegen freilaufende Hunde als vielmehr gegen deren Hinterlassenschaften, weiß Brigitte Neubauer vom Ordnungsamt der Stadt Forchheim.
Andere Kommunen im Landkreis handhaben die Anleinpflicht für Hunde restriktiver als Forchheim, in einer eigenen Hundehaltungsverordnung (HVO), etwa Ebermannstadt, Eggolsheim und Gräfenberg. Große Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern sowie Kampfhunde müssen in Ebermannstadt in allen öffentlichen Anlagen und auf sämtlichen Wegen, Straßen und Plätzen an der Leine geführt werden. Das gilt ebenso in allen Stadtteilen sowie auf Gehund Radwegen. Auf Spielplätzen, dem Gelände von Kindergärten und Schulen sowie auf Friedhöfen dürfen große Hunde und Kampfhunde überhaupt nicht mitgebracht werden.
Ab und an melden sich auch in Ebermannstadt Leute. Meist seien es Jogger, die sich beim Laufen von freilaufenden Hunden gestört fühlen. Gerade zwischen Ebermannstadt und Pretzfeld seien relativ viele Hunde ohne Leine unterwegs, verlautet aus der Verwaltung der Stadt.
Ganz ähnlich wie in Ebermannstadt lautet die HVO in Eggolsheim mit einem Satz, der gleichsam als Präambel gelten kann: "Wer Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden." Damit ist eigentlich alles gesagt. Das Gebot der Rücksichtnahme liegt beim Hundehalter.

Man kennt sich
"Klar", räumt der Eggolsheimer Verwaltungschef Franz Lehnert ein, "werden wir angerufen, dass Leute ihre Hunde nicht ordnungsgemäß anleinen". Aber Eggolsheim sei nun einmal ländlich geprägt. Da kenne man sich. "Dann greife ich halt zum Telefonhörer und rufe den Hundebesitzer an. meistens sind die Menschen ja einsichtig", sagt er. Daher halte sich das Problem in Grenzen.
Auf zehn offizielle Beschwerden über nicht angeleinte Hunde, die die Verwaltung bearbeitet hat, verweist Rainer Dresel, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Neunkirchen. Auch Neunkirchen hat die Muster-Hundehaltungsverordnung mit der Anleinpflicht für große Hunde innerorts. "Außerhalb muss nach dem Tierschutzgesetz auch der Bewegungsdrang des Tieres berücksichtigt werden", schildert er die Sachlage. Eine generelle Anleinpflicht für einen Hund könne nur in begründeten Einzelfällen verhängt werden. "Gottseidank haben wir noch keine Beißunfälle gehabt", ist Dresel erleichtert.
So gut hat es Gräfenberg nicht. "Wir hatten 2011 Probleme mit einem Tier, das aggressiv gegenüber anderen Hunden und deren Halter war. Da haben wir eine generelle Anleinpflicht für den Hund erlassen", erzählt Gräfenbergs Bürgermeister Werner Wolf. Das aber gehe eben nur, wenn ein konkreter Vorfall vorliegt.

Hört das Tier?
Ansonsten besteht in freiem Gelände keine Pflicht, einen Hund an der Leine zu führen. Natürlich müsse sich der Hundehalter sicher sein, so Wolf, dass das Tier auf ihn hört, wenn er es frei laufen lässt. Dem trauen manche überhaupt nicht. So die Jagdgenossenschaft Walkersbrunn. Die hat bei der Stadt Gräfenberg den Antrag eingereicht, im gesamten Stadtgebiet generell eine Anleinpflicht einzuführen. Ein Dilemma, das zu lösen nicht einfach ist.
Originalbericht enthält Foto, das wir aus rechtlichen Gründen nicht hier einstellen dürfen

VON DIETER KÖCHEL

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