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Channel: Neunkirchen am Brand - Pressemeldungen
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Gemeinde hat zu viel Geld verlangt

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Verwaltungsgericht: Autohaus in Neunkirchen zahlt weniger Straßenausbaubeitrag

Grundlegend musste die Gemeinde Neunkirchen in den vergangenen Jahren die Gehsteige rund um die Industriestraße sanieren. Gleich zwei Anlieger klagten nun vor dem Verwaltungsgericht gegen die Umlage der Kosten - mit ganz unterschiedlichem Erfolg.
BAYREUTH/NEUNKIRCHEN - Ungerechtfertigte Umlagen von Kosten auf die Anlieger vermuteten die zwei Grundstücksanrainer. Mit ihren Anliegen und Beschwerden beschäftigte sich gestern das Bayreuther Verwaltungsgericht. Einen Teilerfolg konnte nun ein Gewerbebetrieb in der Joseph-Kolb-Straße erzielen, die im Norden in die Erlanger Straße beginnt und in west-östlicher Richtung in die Zwieselstraße mündet. Nach Entscheidung der Vorsitzenden Richterin Angelika Janßen muss der Zahlungsbescheid der Kommune für das Autohaus, der in Höhe von genau 22705,25 Euro ausgestellt wurde, jetzt auf die Hälfte, nämlich auf 11454,77 Euro, reduziert werden.
Nach Auffassung des Gerichts müssen sich derzeit mindestens ein weiterer Betrieb, der bisher von der Zahlung noch befreit war - und möglicherweise auch andere Anlieger in angrenzenden Straßen - ebenfalls an den Kosten beteiligen.
Hintergrund: Der Gehweg entlang der Joseph-Kolb-Straße hatte in den vergangenen Jahren wie andere massiv unter dem "Zahn der Zeit" gelitten. Er wies deshalb zahlreiche Schäden auf und wurde ausgebessert und zum Teil verbreitert. Die Gemeinde kalkulierte für den Kläger, das Autohaus, eine Grundstücksfläche von 6673 Quadratmeter als Grundlage der Berechnung der Umlage.

Zu wenige einbezogen?
Der Inhaber des Betriebes legte Widerspruch gegen diesen Gebührenbescheid ein, weil er vermutete, dass nicht alle in Betracht kommenden möglichen Zahlungspflichtigen zur Kasse gebeten wurden.
Das Landratsamt Forchheim hatte im Verlaufe der vergangenen beiden Jahre seinen Widerspruch jedoch abgewiesen. Deshalb war der Geschäftsmann nun vor das Verwaltungsgericht Bayreuth gezogen, vertreten ließ er sich nun von seiner Anwältin Margot Trautner.
Neunkirchens Bürgermeister Heinz Richter hatte im Prozess den Richtern unter anderem erklärt, dass einige nicht berücksichtige Anlieger keinen Nutzen von dem Gehsteig hätten. Unter anderem würde es in diesem Bereich innerörtlichen Durchgangsverkehr auch für die Gewerbebetriebe und nur geringfügigen Anliegerverkehr geben. Die Richterin sah dies in ihrem Urteil jedoch anders. Die Sanierungsmaßnahme müsste als ganzes Projekt gesehen werden und könnte nicht vom Nutzen des Einzelnen abhängig gemacht werden. Die Gemeinde wurde nun dazu verpflichtet, das Gesamtprojekt nach einem wie im Gerichtssaal vorgelegten Alternativkonzept neu zu kalkulieren.
Ein anderer Anlieger, der ebenfalls geklagt hatte, muss sich noch gedulden. In diesem Fall soll es einen Ortstermin geben (Bericht folgt). DAGMAR DIETRICH

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