Verwaltungsverfahren wegen Ausbaubeitrag in Neunkirchen
NEUNKIRCHEN - Während ein Gewerbetreibender aus Neunkirchen einen Straßenausbaubeitrag am Verwaltungsgericht erfolgreich um die Hälfte reduzieren konnte, muss sich eine Anliegerin aus der Industriestraße noch gedulden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth will erst nach einem Ortstermin entscheiden, ob der Gebührenbescheid der Kommune rechtskräftig ist und Gültigkeit behält.
Die Anliegerin besitzt entlang der Industriestraße ein knapp 900 Quadratmeter großes privates Grundstück, an dem jedoch auf ihrer Seite kein Gehsteig verläuft. Der Markt hatte Sanierungsarbeiten an der Teerdecke durchgeführt.
Die Anliegerin sah zwar ein, dass sie sich kostenmäßig beteiligen muss. In ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth vertritt sie aber die Auffassung, dass auch die Anlieger der angrenzenden Werkstraße vom Ausbau profitieren und in die Umlagekalkulation einbezogen werden müssten. Nach Berechnungen würde sich danach ihr Anteil von 1096 Euro auf 321 Euro reduzieren.
Der Rechtsanwalt der Marktgemeinde, Karl-Friedrich Hacker, gab zu bedenken, dass die Kommune derzeit nicht mit dieser Vorgehensweise einverstanden sei. Er begründete das unter anderem damit, dass die Industriestraße deutlich mehr vom Schwerlastverkehr frequentiert sei, während etwa die Werkstraße wesentlich ruhiger gelegen sei und kaum genutzt werde. Der Anwalt: "Dieses Gebiet hat dort eine andere Qualität." Zusätzlich seien diese Straßen vom Verkehr nicht stark belastet und ruhig gelegen.
Bürgermeister Heinz Richter und der Anwalt plädierten dafür, dass sich das Gericht bei einem Ortstermin selbst ein Bild von der Verkehrssituation vor Ort machen sollte. Der Bürgermeister: "Wir wollen es genau geklärt haben, damit wir es nach einer richterlichen Entscheidung auch korrekt an die Bürger weiter geben können." Ein Ortstermin in Neunkirchen mit den Richtern der Kammer soll nun am Donnerstag, 31. Juli, um 14.30 Uhr folgen. DAGMAR DIETRICH
NEUNKIRCHEN - Während ein Gewerbetreibender aus Neunkirchen einen Straßenausbaubeitrag am Verwaltungsgericht erfolgreich um die Hälfte reduzieren konnte, muss sich eine Anliegerin aus der Industriestraße noch gedulden. Das Verwaltungsgericht Bayreuth will erst nach einem Ortstermin entscheiden, ob der Gebührenbescheid der Kommune rechtskräftig ist und Gültigkeit behält.
Die Anliegerin besitzt entlang der Industriestraße ein knapp 900 Quadratmeter großes privates Grundstück, an dem jedoch auf ihrer Seite kein Gehsteig verläuft. Der Markt hatte Sanierungsarbeiten an der Teerdecke durchgeführt.
Die Anliegerin sah zwar ein, dass sie sich kostenmäßig beteiligen muss. In ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth vertritt sie aber die Auffassung, dass auch die Anlieger der angrenzenden Werkstraße vom Ausbau profitieren und in die Umlagekalkulation einbezogen werden müssten. Nach Berechnungen würde sich danach ihr Anteil von 1096 Euro auf 321 Euro reduzieren.
Der Rechtsanwalt der Marktgemeinde, Karl-Friedrich Hacker, gab zu bedenken, dass die Kommune derzeit nicht mit dieser Vorgehensweise einverstanden sei. Er begründete das unter anderem damit, dass die Industriestraße deutlich mehr vom Schwerlastverkehr frequentiert sei, während etwa die Werkstraße wesentlich ruhiger gelegen sei und kaum genutzt werde. Der Anwalt: "Dieses Gebiet hat dort eine andere Qualität." Zusätzlich seien diese Straßen vom Verkehr nicht stark belastet und ruhig gelegen.
Bürgermeister Heinz Richter und der Anwalt plädierten dafür, dass sich das Gericht bei einem Ortstermin selbst ein Bild von der Verkehrssituation vor Ort machen sollte. Der Bürgermeister: "Wir wollen es genau geklärt haben, damit wir es nach einer richterlichen Entscheidung auch korrekt an die Bürger weiter geben können." Ein Ortstermin in Neunkirchen mit den Richtern der Kammer soll nun am Donnerstag, 31. Juli, um 14.30 Uhr folgen. DAGMAR DIETRICH