Recht Steueramtmann Joachim Hingler informierte beim Vereinsforum der Sparkasse über Steuerrecht. Für große Vereine war das informativ, für kleine Vereine teilweise überraschend.
VON UNSERER MITARBEITERIN Carmen Schwind
Forchheim - Nicht allein die ausgefallene Klimaanlage war schuld, dass dem einen oder anderen Teilnehmer des Vereinsforums der Sparkasse heiß wurde. Steueramtmann Joachim Hingler gab einen Überblick über das Steuerrecht für Vereine – und da konnte er das eine oder andere Vereinsvorstandsmitglied überraschen.
Aktuell sei fast die Hälfte der Deutschen Mitglied in einem Verein, erklärte Harald Reinsch, Vorstandsmitglied der Sparkasse, zu Beginn der Veranstaltung. Ihnen würde es Freude bereiten, sich für das Gemeinwohl zu engagieren, doch gebe es auch rechtliche Vorschriften.
Oft würde dabei übersehen, dass ein Kassier auch mit seinem Privatvermögen haften würde. „Deshalb sollte man sich bei einer Amtsübernahme genau informieren“, erklärte Reinsch.
Gleich zu Beginn seines Vortrags empfahl Hingler, die Vereinssatzung nach der aktuellen Mustersatzung auszurichten. Ein gemeinnütziger Verein darf ausschließlich das beschriebene Ziel verfolgen und muss dies unmittelbar selbst verwirklichen. Die Tätigkeit muss der Allgemeinheit nutzen und darf in erster Linie keine wirtschaftliche Ausrichtung haben.
Der Verein kann beispielsweise Kosten für eine Lehrfahrt nur dann übernehmen, wenn diese zur Förderung des Vereinszwecks dient. Und das muss dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden. Auch muss ein Verein grundsätzlich seine finanziellen Mittel innerhalb von zwei Jahren verbraucht haben. Rücklagen können jedoch für Projekte gebildet werden. Diese Rücklagenbildung muss mittels einer Mittelverwendungsrechnung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Der Referent ging auch auf Themen wie Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag ein und auf die vier Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins. Einnahmen aus Veranstaltungen über 45 000 Euro müssen im Bereich „Wirtschaftlicher Geschäftsbereich“ erfasst werden und sind somit steuerpflichtig.
Danach ging Hingler auf die Besteuerung der Tätigkeitsbereiche und das Spendenrecht ein. Beispielsweise darf ein Verein keine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn er von einem örtlichen Einzelhändler einen Geschenkgutschein für eine Tombola erhält. Mit einer Spende darf auch keine Gegenleistung verbunden sein. Der Referent wies darauf hin, dass „Missbräuche im Zusammenhang mit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen neben der Haftung des Vereins auch zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können“.
Sorge um das Ehrenamt
Nach dem Vortrag wurden die Fragen des Publikums beantwortet. Manfred Dirmeier warf ein, dass er sich wünsche, dass Vereinsarbeit mit weniger Bürokratie verbunden sein solle. Dirmeier ist seit 40 Jahren Kassier beim DJK SC Neuses. Im Gespräch sagte er: „Ich habe Angst um die Gesellschaft, dass die Jungen nicht mehr bereit sind, Ehrenämter zu übernehmen, wenn das so kompliziert ist.“
Wolfgang Dörrfuß, Zweiter Vorstand des TTC Neunkirchen, sieht es ebenfalls als fraglich, ob sich junge Leute mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen wollen. „Wir sind doch kein Wirtschaftsunternehmen, wir wollen unseren Mitgliedern doch nur Sport anbieten“, erklärte Dörrfuß.
Maja Wucherer vom Montessori-Verein oder Josua Flierl von der Freiwilligen Feuerwehr Forchheim fanden die Informationen gut zusammengefasst. Es gab aber nichts Neues, da sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Josua Flierl sagte auch, dass die Feuerwehr keine Nachwuchsprobleme habe, auch nicht auf Vorstandsebene.
Um alles richtig zu machen, hatten sich die Kerwaburschen aus Kleingesee entschlossen, einen Verein zu gründen. Jetzt waren sie überrascht, dass man auch mit Privatvermögen haftet. „Deutschland gilt als Land der Vereinsmeier, das kann sich aber in Zukunft ändern“, sagte Andreas Hoffmann.
VON UNSERER MITARBEITERIN Carmen Schwind
Forchheim - Nicht allein die ausgefallene Klimaanlage war schuld, dass dem einen oder anderen Teilnehmer des Vereinsforums der Sparkasse heiß wurde. Steueramtmann Joachim Hingler gab einen Überblick über das Steuerrecht für Vereine – und da konnte er das eine oder andere Vereinsvorstandsmitglied überraschen.
Aktuell sei fast die Hälfte der Deutschen Mitglied in einem Verein, erklärte Harald Reinsch, Vorstandsmitglied der Sparkasse, zu Beginn der Veranstaltung. Ihnen würde es Freude bereiten, sich für das Gemeinwohl zu engagieren, doch gebe es auch rechtliche Vorschriften.
Oft würde dabei übersehen, dass ein Kassier auch mit seinem Privatvermögen haften würde. „Deshalb sollte man sich bei einer Amtsübernahme genau informieren“, erklärte Reinsch.
Gleich zu Beginn seines Vortrags empfahl Hingler, die Vereinssatzung nach der aktuellen Mustersatzung auszurichten. Ein gemeinnütziger Verein darf ausschließlich das beschriebene Ziel verfolgen und muss dies unmittelbar selbst verwirklichen. Die Tätigkeit muss der Allgemeinheit nutzen und darf in erster Linie keine wirtschaftliche Ausrichtung haben.
Der Verein kann beispielsweise Kosten für eine Lehrfahrt nur dann übernehmen, wenn diese zur Förderung des Vereinszwecks dient. Und das muss dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden. Auch muss ein Verein grundsätzlich seine finanziellen Mittel innerhalb von zwei Jahren verbraucht haben. Rücklagen können jedoch für Projekte gebildet werden. Diese Rücklagenbildung muss mittels einer Mittelverwendungsrechnung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Der Referent ging auch auf Themen wie Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag ein und auf die vier Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins. Einnahmen aus Veranstaltungen über 45 000 Euro müssen im Bereich „Wirtschaftlicher Geschäftsbereich“ erfasst werden und sind somit steuerpflichtig.
Danach ging Hingler auf die Besteuerung der Tätigkeitsbereiche und das Spendenrecht ein. Beispielsweise darf ein Verein keine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn er von einem örtlichen Einzelhändler einen Geschenkgutschein für eine Tombola erhält. Mit einer Spende darf auch keine Gegenleistung verbunden sein. Der Referent wies darauf hin, dass „Missbräuche im Zusammenhang mit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen neben der Haftung des Vereins auch zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können“.
Sorge um das Ehrenamt
Nach dem Vortrag wurden die Fragen des Publikums beantwortet. Manfred Dirmeier warf ein, dass er sich wünsche, dass Vereinsarbeit mit weniger Bürokratie verbunden sein solle. Dirmeier ist seit 40 Jahren Kassier beim DJK SC Neuses. Im Gespräch sagte er: „Ich habe Angst um die Gesellschaft, dass die Jungen nicht mehr bereit sind, Ehrenämter zu übernehmen, wenn das so kompliziert ist.“
Wolfgang Dörrfuß, Zweiter Vorstand des TTC Neunkirchen, sieht es ebenfalls als fraglich, ob sich junge Leute mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen wollen. „Wir sind doch kein Wirtschaftsunternehmen, wir wollen unseren Mitgliedern doch nur Sport anbieten“, erklärte Dörrfuß.
Maja Wucherer vom Montessori-Verein oder Josua Flierl von der Freiwilligen Feuerwehr Forchheim fanden die Informationen gut zusammengefasst. Es gab aber nichts Neues, da sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Josua Flierl sagte auch, dass die Feuerwehr keine Nachwuchsprobleme habe, auch nicht auf Vorstandsebene.
Um alles richtig zu machen, hatten sich die Kerwaburschen aus Kleingesee entschlossen, einen Verein zu gründen. Jetzt waren sie überrascht, dass man auch mit Privatvermögen haftet. „Deutschland gilt als Land der Vereinsmeier, das kann sich aber in Zukunft ändern“, sagte Andreas Hoffmann.