Wohnraum Der Gemeinderat macht den Weg frei für das Neubaugebiet „An der Schule“. Den in diesem Zusammenhang eingegangenen Anregungen trägt der Rat in seinen weiteren Planungen Rechnung.
VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank
Hetzles - Ein weiteres Mal ist eine Sitzung des Hetzleser Gemeinderats ganz im Zeichen des geplanten Neubaugebiets „An der Schule“ gestanden. Das Baugebiet soll in seinem 35 Hektar großen Geltungsbereich im Südwesten von Hetzles einmal Platz für 35 Wohngebäude haben.
Einige Änderung in den Festlegungen im Flächennutzungsplan und auch im Bebauungsplan hatten eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürger notwendig werden lassen.
Die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen haben die Gemeinderäte jetzt mithilfe der zuständigen Planer behandelt. So hatte unter anderem die Nachbargemeinde Neunkirchen angeregt, dass die Rückhaltung des Oberflächenwassers ausreichend groß ausgelegt werden sollte, dass auch bei Starkregen eine wirksame Rückhaltung sichergestellt und die Hochwassersituation in der Marktgemeinde nicht weiter verschärft wird.
Des Weiteren wünschen sich die Neunkirchner den mittelfristigen Ausbau der Ebersbacher Straße, um auf diese Weise den innerörtlichen Durchgangsverkehr zu reduzieren. Das Landratsamt Forchheim hatte eingewendet, dass die sechs Meter umfassende Wendeanlage für Rettungsdienste und Feuerwehr nicht ausreichen würde. Dies bestätigte im Übrigen auch Kreisbrandrat Reinhardt Polster.
Abstand für Sicherheit
Außerdem muss nach Vorstellungen des Landratsamts die Bereitstellung und Gestaltung von Ausgleichsflächen und deren Erfassung im Ökoflächenkataster im zeitlichen engen Zusammenhang mit der Eingriffsplanung, und damit spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, erfolgen.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten machte seinerseits deutlich, dass die bis zu 30 Meter hohen Bäume ein en Bereich in eben dieser Größe erforderlich machen, der aus Sicherheitsgründen nicht bebaut werden soll. Der Bayerische Bauernverband (BBV) mahnte an, dass es in den Erschließungsstraßen Platz für Begegnungsverkehr Spielraum geben sollt.
Am Ende fasste der Hetzleser Gemeinderat jeweils mit 13:0 Stimmen die Feststellungsbeschlüsse sowohl für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch noch für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.
Antrag abgelehnt
Im weiteren Verlauf des Abends beschloss das Gremium unter dem Vorsitz von Bürgermeister Franz Schmidtlein (BHH) ebenfalls ohne Gegenstimme, die mit 1237 Euro veranschlagten Arbeiten an der Wasserzisterne auf dem Gelände des örtlichen Sportvereins sowie die 540 Euro für die Anschaffung einer neuen Pumpe als gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 1800 Euro zu gewähren. Ablehnend, und zwar mit 1:12 Stimmen sogar recht deutlich, beschied der Rat die Anfrage eines Antragstellers aus Erlangen.
Der hatte in dem zum Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst“ gehörenden Gebiet am Fuße des Hetzleser Berges eine „Unterstellhütte für Gerätschaften sowie zur Weiterverarbeitung und Zwischenlagerung von Obst“ errichten wollen.
VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank
Hetzles - Ein weiteres Mal ist eine Sitzung des Hetzleser Gemeinderats ganz im Zeichen des geplanten Neubaugebiets „An der Schule“ gestanden. Das Baugebiet soll in seinem 35 Hektar großen Geltungsbereich im Südwesten von Hetzles einmal Platz für 35 Wohngebäude haben.
Einige Änderung in den Festlegungen im Flächennutzungsplan und auch im Bebauungsplan hatten eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürger notwendig werden lassen.
Die dabei eingegangenen Bedenken und Anregungen haben die Gemeinderäte jetzt mithilfe der zuständigen Planer behandelt. So hatte unter anderem die Nachbargemeinde Neunkirchen angeregt, dass die Rückhaltung des Oberflächenwassers ausreichend groß ausgelegt werden sollte, dass auch bei Starkregen eine wirksame Rückhaltung sichergestellt und die Hochwassersituation in der Marktgemeinde nicht weiter verschärft wird.
Des Weiteren wünschen sich die Neunkirchner den mittelfristigen Ausbau der Ebersbacher Straße, um auf diese Weise den innerörtlichen Durchgangsverkehr zu reduzieren. Das Landratsamt Forchheim hatte eingewendet, dass die sechs Meter umfassende Wendeanlage für Rettungsdienste und Feuerwehr nicht ausreichen würde. Dies bestätigte im Übrigen auch Kreisbrandrat Reinhardt Polster.
Abstand für Sicherheit
Außerdem muss nach Vorstellungen des Landratsamts die Bereitstellung und Gestaltung von Ausgleichsflächen und deren Erfassung im Ökoflächenkataster im zeitlichen engen Zusammenhang mit der Eingriffsplanung, und damit spätestens zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, erfolgen.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten machte seinerseits deutlich, dass die bis zu 30 Meter hohen Bäume ein en Bereich in eben dieser Größe erforderlich machen, der aus Sicherheitsgründen nicht bebaut werden soll. Der Bayerische Bauernverband (BBV) mahnte an, dass es in den Erschließungsstraßen Platz für Begegnungsverkehr Spielraum geben sollt.
Am Ende fasste der Hetzleser Gemeinderat jeweils mit 13:0 Stimmen die Feststellungsbeschlüsse sowohl für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch noch für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.
Antrag abgelehnt
Im weiteren Verlauf des Abends beschloss das Gremium unter dem Vorsitz von Bürgermeister Franz Schmidtlein (BHH) ebenfalls ohne Gegenstimme, die mit 1237 Euro veranschlagten Arbeiten an der Wasserzisterne auf dem Gelände des örtlichen Sportvereins sowie die 540 Euro für die Anschaffung einer neuen Pumpe als gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 1800 Euro zu gewähren. Ablehnend, und zwar mit 1:12 Stimmen sogar recht deutlich, beschied der Rat die Anfrage eines Antragstellers aus Erlangen.
Der hatte in dem zum Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst“ gehörenden Gebiet am Fuße des Hetzleser Berges eine „Unterstellhütte für Gerätschaften sowie zur Weiterverarbeitung und Zwischenlagerung von Obst“ errichten wollen.