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Channel: Neunkirchen am Brand - Pressemeldungen
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Der Hitze hilflos ausgeliefert

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Wasserknappheit

Im Kreis Forchheim trocknen Bäche aus und Fische verenden. Die Behörden können kaum etwas tun.
Es bleibt nur, an die Bevölkerung zu appellieren, mit dem wenigen Wasser möglichst sparsam umzugehen.
VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED
Josef Hofbauer

Kreis Forchheim - Die Pegel der Flüsse sinken, Bäche werden zu Rinnsalen, von kleineren Fließgewässern wie dem Brandbach, der Neunkirchen und Dormitz durchquert, sind nur noch ein paar Pfützen übrig – wenn überhaupt. Die Folge: Wer am Dorfbrunnen in Hagenbach die Fische im durchfließenden Hetzelsdorfer Bach beobachten will, sieht Forellen allenfalls mit dem Bauch nach oben schwimmen. Anwohner haben die verendeten Tiere bereits entfernt.

„Da kann man nichts machen“, bedauert Hans Hemmerlein, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Kronach. Ein Informationssystem für Niedrigwasser gebe es nur für die größeren Flüsse. Zuständig für die „Gewässer dritter Ordnung“. wie die Bäche im Amtsdeutsch heißen, sind die Gemeinden. „Doch die können auch kein Wasser hineinschütten“, bedauert Hemmerlein.

Im Notfall Fische Umsetzen
In Gegenden, wo es Muschelbestände gibt, wie beispielsweise in der Fränkischen Schweiz, versuchten die Fischereivereine, die Bestände zu benetzen. Sonst bleibe nur, die Fische umzusetzen. Und die Bevölkerung zu sensibilisieren, die Wasserentnahme aus Bächen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

In einem Aufruf des Landratsamtes Bamberg wird darauf hingewiesen, dass der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern insbesondere zu Bewässerungszwecken gesetzliche Grenzen gesetzt seien. Wer Wasser aus Flüssen entnehmen will, muss sich das von der Behörde genehmigen lassen. Wasser gibt es nur auf Antrag.

Wassertiere brauchen Wasser
Im Landkreis Forchheim versucht man ohne bürokratische Hürden auszukommen. Gleichwohl unterstreicht Pressesprecher Holger Strehl: „Es ist zu berücksichtigen, dass nicht nur Blumen und Gemüse Wasser brauchen, sondern auch die im Wasser lebenden Tiere. Da ist vor allem bei kleineren Bächen die Grenze schnell überschritten, dass für die im Wasser lebenden Tiere nichts mehr übrig bleibt.“

Wasserentnahme hat Grenzen
Ein „Gemeingebrauch“ des Wassers sei grundsätzlich zulässig. „Wenn jemand mit der Gießkanne Wasser aus dem Bach oder einem Brunnen schöpft, ist nichts dagegen einzuwenden. Eine Wasserentnahme mit einer Pumpe ist aber nur bei größeren Gewässern erlaubt“, erklärt Strehl. Aber auch nur dann, wenn es benutzt wird, um Tiere mit Wasser zu versorgen oder die Felder zu bewässern, heißt es in den entsprechenden Bestimmungen. Eigentümer eines Grundstückes, durch das ein Bach fließt, dürfen Wasser entnehmen. Allerdings darf dies keine nachteiligen Folgen für das Gewässer selbst und die „Unterlieger“ haben. Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen sei diese Grenze schnell überschritten. Und dann seien sogar empfindliche Bußgelder denkbar. Auf der Homepage des Landratsamtes www.lra-fo.de sind die Bedingungen, unter denen ein „Eigentümergebrauch“ oder ein „Anliegergebrauch“ möglich ist, aufgelistet. „Auf jeden Fall verboten ist das Aufstauen eines Gewässers ohne vorherige Genehmigung“, unterstreicht Holger Strehl.


Nur noch aus Pfützen besteht der Brandbach in Neunkirchen. Darin schnappen kleine Fische nach Luft und Wasser. Foto: Martin Rehm


In Hagenbach kommt das Wasser zum Gartengießen aus einer separaten Leitung, die an den Dorfbrunnen angeschlossen ist. Foto: Josef Hofbauer


Fische verenden im Hetzelsdorfer Bach in Hagenbach. Foto: JH


Trocken liegt der Brandbach am alten Steinwehr in Dormitz. Foto: rm


Hitze führt zu vermehrtem Pflanzenwachstum im Ehrenbach. Foto: JH

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