Baugrund
Ein Abrissobjekt in Neunkirchen wird im Internet angeboten. Ein Vorkaufsrecht kann die Gemeinde nicht geltend machen.
VON UNSERER MITARBEITERIN Petra Malbrich
Neunkirchen - Der Baudruck ist enorm. Kein einziges Baugrundstück ist in Neunkirchen vorhanden und täglich gehen in der Verwaltung Anfragen ein, ob Baugrundstücke frei sind oder ob Privatleute Grundstücke verkaufen.
Mit der Bebauung des Geigenangers versuchte der Markt, die Situation bereits zu entspannen. Doch innerhalb kürzester Zeit waren diese Grundstücke weg. Da scheint das „Abrissobjekt“ in der Großenbucher Straße, das derzeit im Internet zum Verkauf angeboten wird, gerade recht zu kommen.
Alles vorhanden
Das Grundstück ist voll erschlossen und liegt in zentraler Lage von Neunkirchen, heißt es in der Beschreibung. Bebaut ist es derzeit mit einem Einfamilienhaus, einer Garage mit Nebenraum und einer Scheune, wobei das Gebäude selbst als abrissfähig eingestuft werde.
Ein Vorkaufsrecht aber hat die Gemeinde nicht. „Dazu müssten städtebauliche Gegebenheiten vorherrschen, für eine Straßenbaumaßnahme beispielsweise oder um die Fläche für einen Spielplatz zu nutzen“, erklärt Zweiter Bürgermeister Martin Mehl. Er sprach bereits mit dem Bauamt über das zum Kauf angebotene Haus mit Grundstück.
Dem Bauamt war das Angebot als Abbruchobjekt nicht bekannt. Aber seitens des Marktes sei das auch nicht steuerbar.
Das Objekt steht im unbeplanten Innengebiet und nicht unter Denkmalschutz. Für den Platz des Abrissobjekts gibt es keinen Bebauungsplan, auch der müsste für ein Vorkaufsrecht vorhanden sein.
Recht ausgeübt
Von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machte der Markt beim Kauf einer Scheune in der Friedhofsstraße. Dort wurde das Grundstück gebraucht, um städtebaulich geordnete Verhältnisse bei der Parkplatzsituation zu schaffen, denn für ausparkende Fahrzeuge konnte es eng werden, aber auch die Stadtmauerverlängerung spielte eine Rolle.
Vorkauf ist streng geregelt, denn es ist ein starker Eingriff in persönliche Belange. Bei dem Angebot in der Großenbucher Straße handle es sich um ein ganz normales Angebot, um einen ganz normalen Anbieter. Ein Verkauf von privat, wie es immer wieder einmal vorkomme. 480 Quadratmeter eignen sich gut für ein Einfamilienhaus, auch eine Doppelhausbebauung könnte sich der Zweite Bürgermeister vorstellen. Aber: „Letztendlich wäre es für die Gemeinde nur ein Kauf, um zu verkaufen. Dazu ist der private Markt besser geeignet“, sagt Mehl.
Dieses Haus mit Grund wird privat verkauft. Deshalb hat die Gemeinde natürlich keinen Zugriff. Fotos: Petra Malbrich
Diese Scheune konnte die Gemeinde kaufen. Hier soll die Parkplatzsituation entschärft werden.
Ein Abrissobjekt in Neunkirchen wird im Internet angeboten. Ein Vorkaufsrecht kann die Gemeinde nicht geltend machen.
VON UNSERER MITARBEITERIN Petra Malbrich
Neunkirchen - Der Baudruck ist enorm. Kein einziges Baugrundstück ist in Neunkirchen vorhanden und täglich gehen in der Verwaltung Anfragen ein, ob Baugrundstücke frei sind oder ob Privatleute Grundstücke verkaufen.
Mit der Bebauung des Geigenangers versuchte der Markt, die Situation bereits zu entspannen. Doch innerhalb kürzester Zeit waren diese Grundstücke weg. Da scheint das „Abrissobjekt“ in der Großenbucher Straße, das derzeit im Internet zum Verkauf angeboten wird, gerade recht zu kommen.
Alles vorhanden
Das Grundstück ist voll erschlossen und liegt in zentraler Lage von Neunkirchen, heißt es in der Beschreibung. Bebaut ist es derzeit mit einem Einfamilienhaus, einer Garage mit Nebenraum und einer Scheune, wobei das Gebäude selbst als abrissfähig eingestuft werde.
Ein Vorkaufsrecht aber hat die Gemeinde nicht. „Dazu müssten städtebauliche Gegebenheiten vorherrschen, für eine Straßenbaumaßnahme beispielsweise oder um die Fläche für einen Spielplatz zu nutzen“, erklärt Zweiter Bürgermeister Martin Mehl. Er sprach bereits mit dem Bauamt über das zum Kauf angebotene Haus mit Grundstück.
Dem Bauamt war das Angebot als Abbruchobjekt nicht bekannt. Aber seitens des Marktes sei das auch nicht steuerbar.
Das Objekt steht im unbeplanten Innengebiet und nicht unter Denkmalschutz. Für den Platz des Abrissobjekts gibt es keinen Bebauungsplan, auch der müsste für ein Vorkaufsrecht vorhanden sein.
Recht ausgeübt
Von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machte der Markt beim Kauf einer Scheune in der Friedhofsstraße. Dort wurde das Grundstück gebraucht, um städtebaulich geordnete Verhältnisse bei der Parkplatzsituation zu schaffen, denn für ausparkende Fahrzeuge konnte es eng werden, aber auch die Stadtmauerverlängerung spielte eine Rolle.
Vorkauf ist streng geregelt, denn es ist ein starker Eingriff in persönliche Belange. Bei dem Angebot in der Großenbucher Straße handle es sich um ein ganz normales Angebot, um einen ganz normalen Anbieter. Ein Verkauf von privat, wie es immer wieder einmal vorkomme. 480 Quadratmeter eignen sich gut für ein Einfamilienhaus, auch eine Doppelhausbebauung könnte sich der Zweite Bürgermeister vorstellen. Aber: „Letztendlich wäre es für die Gemeinde nur ein Kauf, um zu verkaufen. Dazu ist der private Markt besser geeignet“, sagt Mehl.
Dieses Haus mit Grund wird privat verkauft. Deshalb hat die Gemeinde natürlich keinen Zugriff. Fotos: Petra Malbrich
Diese Scheune konnte die Gemeinde kaufen. Hier soll die Parkplatzsituation entschärft werden.