Gemeinderat Der Lärm vom Fußballplatz gefährdet in Neunkirchen ein neu ausgewiesenes Bebauungsgebiet. Denn die Gemeinde wollte das gesamte Gebiet überplanen. Der Geltungsbereich wurde deshalb verkleinert.
VON UNSERER MITARBEITERIN Petra Malbrich
Neunkirchen am Brand - Ausgerechnet die Fußballspiele oder besser die Lautsprecheransagen bei den Spielen scheinen der Hemmschuh im neuen Plangebiet am Kapellenweg zu sein. Dort sind zwei Häuser schon genehmigt und der Kanal im Kapellenweg muss erneuert werden.
Die Gemeinde wollte deshalb das ganze Gebiet überplanen. Doch eine schallschutztechnische Untersuchung ergab, dass wegen der Spiele auf dem TSV-Gelände ein gesundes Wohn- und Arbeitsverhältnis nicht möglich wäre, wie Thomas Kohlmann vom Ingenieurbüro Höhnen und Partner aus Bamberg erläutert hat.
Rechtliche Folgen
Rechtliche Folgen könnten sich für die Gemeinde ergeben, auch wenn die Häuslebauer wissen, wohin sie bauen würden. Das zeigte Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker auf. Spontan würde der Rechtsanwalt mit einem „Nein, das Gebiet kann man nicht bebauen“, antworten. Öffentliche und private Belange müssen gerecht gegeneinander abgewogen werden, Konflikte sind gegeben. Der Anwalt spielte verschiedene Szenarien durch, erläuterte, dass selbst wenn ein Hausbesitzer eine Vereinbarung unterschreiben würde, es zu Problemen kommen könnte, wenn dieser das Haus vermiete. Mietminderungen könnten die Folge sein und auch Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind nicht einfach mit einer Vereinbarung zu lösen.
Etliche Marktgemeinderäte hatten wenig Verständnis, dass kein Bebauungsplan möglich sein solle. Letztlich sei ohnehin das Landratsamt die Genehmigungsbehörde. Jeden Antrag deshalb gut überlegen, meinte Dritter Bürgermeister Andreas Pfister (SPD) dazu.
Die beiden Hauseigentümer der bereits genehmigten Häuser haben eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem TSV getroffen. „Es handelt sich um Sport- und Freizeitlärm“, sagt Kohlmann mit Blick auf das Freibad und das TSV-Gelände. Aber die Lautsprecheranlagen, aus denen auch Musik tönt, können so nicht bleiben, weil erhebliche Pegelüberschreitungen bei allen drei Fällen gemessen worden sind.
Egal, ob es drei Sonntagsspiele, zwei Sonntagsspiele oder ein Werktagspiel war. Grund ist die bestehende Lautsprecheranlage. Wenn diese durch eine dezentrale Lautsprecheranlage ersetzt würde, käme es nur noch an der Westseite zu geringeren Pegelüberschreitungen.
Verschiedene Lösungsansätze wie eine drei Meter hohe Lärmschutzwand wurden in den Überlegungen miteinbezogen und als wenig zielführend wieder gestrichen. „Die Lärmproblematik ist nur mit baulichen und organisatorischen Maßnahmen zu lösen“, sagte Kohlmann.
Lärmschutz an der Westseite
Die Häuslebauer müssten an der Westseite Lärmschutzloggien bauen. Schalldichte Fenster wären hier ebenfalls wenig sinnvoll, da gerade in der Sommerzeit die Fenster an der West- und Südseite in der Regel geöffnet würden. Zudem dürfte der TSV nur noch zwei Sonntagsspiele ausführen und das Spiel an Wochentagen darf nicht später als 18.30 Uhr beginnen. Die Kanzlei Fels empfiehlt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu ändern, ihn auf die Straße und Grünflächen zu reduzieren. Den Vorgaben entsprechend erstellte das Planungsbüro einen neuen Bebauungsplanvorentwurf.
Darin wird der Kapellenweg ab der Großenbucher Straße auf acht Meter verbreitert, eine Stichstraße ist zur Erschließung von Grundstücken vorgesehen. Ein Grundstück mit einer Eiche wird als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Dem Bebauungsplanvorentwurf wurde mit 11:8 Stimmen zugestimmt.
Vor allem am Wochenende ist von Frühjahr bis Herbst Hochbetrieb auf dem Sportgelände des TSV Neunkirchen. Foto: Leo Hühnlein/Archiv
VON UNSERER MITARBEITERIN Petra Malbrich
Neunkirchen am Brand - Ausgerechnet die Fußballspiele oder besser die Lautsprecheransagen bei den Spielen scheinen der Hemmschuh im neuen Plangebiet am Kapellenweg zu sein. Dort sind zwei Häuser schon genehmigt und der Kanal im Kapellenweg muss erneuert werden.
Die Gemeinde wollte deshalb das ganze Gebiet überplanen. Doch eine schallschutztechnische Untersuchung ergab, dass wegen der Spiele auf dem TSV-Gelände ein gesundes Wohn- und Arbeitsverhältnis nicht möglich wäre, wie Thomas Kohlmann vom Ingenieurbüro Höhnen und Partner aus Bamberg erläutert hat.
Rechtliche Folgen
Rechtliche Folgen könnten sich für die Gemeinde ergeben, auch wenn die Häuslebauer wissen, wohin sie bauen würden. Das zeigte Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker auf. Spontan würde der Rechtsanwalt mit einem „Nein, das Gebiet kann man nicht bebauen“, antworten. Öffentliche und private Belange müssen gerecht gegeneinander abgewogen werden, Konflikte sind gegeben. Der Anwalt spielte verschiedene Szenarien durch, erläuterte, dass selbst wenn ein Hausbesitzer eine Vereinbarung unterschreiben würde, es zu Problemen kommen könnte, wenn dieser das Haus vermiete. Mietminderungen könnten die Folge sein und auch Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus sind nicht einfach mit einer Vereinbarung zu lösen.
Etliche Marktgemeinderäte hatten wenig Verständnis, dass kein Bebauungsplan möglich sein solle. Letztlich sei ohnehin das Landratsamt die Genehmigungsbehörde. Jeden Antrag deshalb gut überlegen, meinte Dritter Bürgermeister Andreas Pfister (SPD) dazu.
Die beiden Hauseigentümer der bereits genehmigten Häuser haben eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem TSV getroffen. „Es handelt sich um Sport- und Freizeitlärm“, sagt Kohlmann mit Blick auf das Freibad und das TSV-Gelände. Aber die Lautsprecheranlagen, aus denen auch Musik tönt, können so nicht bleiben, weil erhebliche Pegelüberschreitungen bei allen drei Fällen gemessen worden sind.
Egal, ob es drei Sonntagsspiele, zwei Sonntagsspiele oder ein Werktagspiel war. Grund ist die bestehende Lautsprecheranlage. Wenn diese durch eine dezentrale Lautsprecheranlage ersetzt würde, käme es nur noch an der Westseite zu geringeren Pegelüberschreitungen.
Verschiedene Lösungsansätze wie eine drei Meter hohe Lärmschutzwand wurden in den Überlegungen miteinbezogen und als wenig zielführend wieder gestrichen. „Die Lärmproblematik ist nur mit baulichen und organisatorischen Maßnahmen zu lösen“, sagte Kohlmann.
Lärmschutz an der Westseite
Die Häuslebauer müssten an der Westseite Lärmschutzloggien bauen. Schalldichte Fenster wären hier ebenfalls wenig sinnvoll, da gerade in der Sommerzeit die Fenster an der West- und Südseite in der Regel geöffnet würden. Zudem dürfte der TSV nur noch zwei Sonntagsspiele ausführen und das Spiel an Wochentagen darf nicht später als 18.30 Uhr beginnen. Die Kanzlei Fels empfiehlt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu ändern, ihn auf die Straße und Grünflächen zu reduzieren. Den Vorgaben entsprechend erstellte das Planungsbüro einen neuen Bebauungsplanvorentwurf.
Darin wird der Kapellenweg ab der Großenbucher Straße auf acht Meter verbreitert, eine Stichstraße ist zur Erschließung von Grundstücken vorgesehen. Ein Grundstück mit einer Eiche wird als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Dem Bebauungsplanvorentwurf wurde mit 11:8 Stimmen zugestimmt.
Vor allem am Wochenende ist von Frühjahr bis Herbst Hochbetrieb auf dem Sportgelände des TSV Neunkirchen. Foto: Leo Hühnlein/Archiv