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Channel: Neunkirchen am Brand - Pressemeldungen
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Neunkirchen zahlt maximal 110 000 Euro

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Neunkirchen - Mit einer Kostenobergrenze in Höhe von 110 000 Euro erhält die Gemeinde Neunkirchen eine wichtige Zusage für den Start des Planfeststellungsverfahrens für die Verlegung der Staatsstraße 2243. Dies hat die Neunkirchner CSU mitgeteilt.
Die zuletzt vom Gemeinderat abgelehnte Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über eine Kostenbeteiligung des Marktes beim Planfeststellungsverfahren erhält damit einen für die Gemeinde wichtigen Zusatz. Die Kostenobergrenze ist Ergebnis eines vom CSU-Landtagsabgeordneten Eduard Nöth initiierten Gesprächs mit Staatssekretär im Innenministerium Gerhard Eck, Ministerialrat Wüst, Bürgermeister Heinz Richter (FWG) und CSU-Gemeinderat Martin Walz.

"Quasi null Risiko"

Im Herbst 2012 war die Vereinbarung vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt worden, da die Kostenrisiken aus Sicht der Gemeinderäte nicht überschaubar waren.
Nach der bisherigen Vereinbarung wären von der Gemeinde zunächst 103 000 Euro, vom Freistaat 68 400 Euro zu tragen gewesen. Jedoch hätte sich der Markt Neunkirchen bei Erhöhung der Kosten und eventuell notwendigen weiteren Untersuchungen bis zur Erlangung des Baurechts zusätzlich beteiligen müssen. Durch die nun vereinbarte Kostenobergrenze können die Risiken für die Gemeinde auf "quasi Null" reduziert werden.

Als nächster Schritt wurde vereinbart, dass der Vertrag der Marktgemeinde mit den geänderten Bedingungen nochmals vorgelegt wird und anschließend der Gemeinderat über die neuen Bedingungen entscheidet. Bei positivem Ausgang kann das Planfeststellungsverfahren zeitnah beginnen. ft



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