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Channel: Neunkirchen am Brand - Pressemeldungen
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Faustschlag an Kopf

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Geldstrafe für 29-Jährigen - 1,5 Promille im Blut
ERLANGEN - Eine Geldstrafe von über 3000 Euro muss ein Mann aus Neunkirchen am Brand für einen Faustschlag gegen den Kopf seines Kontrahenten zahlen.
Staatsanwältin Jasmin Palm legte dem 29-jährigen Angestellten zur Last, im November um drei Uhr nachts einem 28-Jährigen aus Uttenreuth mit der Faust derart gegen die linke Schläfe geschlagen zu haben, dass er zu Boden ging und sich verletzte. Der Vorfall ereignete sich vor einem Nachtlokal in der Goethestraße, Ecke Paulistraße.
Der Angeklagte, der damals mit 1,5 Promille unterwegs war, räumte ein, dass es zwischen ihm, seinem Begleiter und dem Geschädigten bereits im Lokal zu Pöbeleien gekommen war, weil ihm zugetragen wurde, dass der andere etwas mit seiner Freundin gehabt habe und darüber hinaus ein Neonazi sei. Nach einigem Hin und Her verlagerte sich die Pöbelei nach draußen, wo der Angeklagte eine Schubserei nicht ausschließen wollte, sich aber an einen Schlag nicht erinnern konnte. Der Geschädigte sei ihm auch gänzlich unbekannt gewesen.
Die Zeugenaussage des Opfers erhellte den Sachverhalt: Er kenne den Begleiter des Angeklagten flüchtig; dieser wollte auch von seiner rechtsextremen Vergangenheit wissen. Als er dann vor die Tür ging, schlug ihn der Angeklagte sofort ins Gesicht und zu Boden. Daraufhin, so das Opfer, habe er nur noch sein Gesicht geschützt, während weitere Schläge und wohl auch Tritte auf ihn niedergingen. Dies konnte aber dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen den Begleiter des Angeklagten wurde in der Zwischenzeit eingestellt. Verteidigerin Yvonne Bruckler versuchte die Zeugenaussage unglaubhaft erscheinen zu lassen, indem sie weitläufige Verwandtschaftsverhältnisse zum Begleiter des Angeklagten konstruierte. Dabei vermutete sie auch, dass der Zeuge den wahren Täter schützen wolle.
Diese Sichtweise war auch für Richter Wolfgang Frank nicht nachvollziehbar, der entgegen dem Antrag der Staatsanwältin keine übliche Freiheitsstrafe über sechs Monate verhängte, sondern eine saftige Geldstrafe als ausreichend ansah. Er begründete das Urteil damit, dass bisher keinerlei Eintragungen im Bundeszentralregister vorliegen, ein Geständnis mit Entschuldigung abgelegt wurde und eine Geldstrafe auch ausgleichende Gerechtigkeit sei, wenn der andere vermeintliche Täter ungeschoren davonkomme. Der Angeklagte nahm das Urteil an. HANNES HÖRBER

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