VON UNSEREM MITARBEITER Karl-Heinz Frank
Neunkirchen - Gerade einmal zwei Wochen ist es her, dass sich die Neunkirchener bei einem Bürgerbegehren mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, beim Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen Planungsleistungen bis maximal 110 000 Euro zu übernehmen.
Jetzt hat der Marktgemeinderat gegen die Stimme von Wilhelm Schmitt (GDG) eine entsprechende Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt in Bamberg verabschiedet.
103 000 Euro Eigenanteil
Wie Neunkirchens Bürgermeister Heinz Richter (FWG) aus Anfrage von Wilhelm Schmitt betonte, belaufen sich die Angebote der Planungsbüros aktuell auf ungefähr 172 300 Euro, von denen aber rund 68 400 Euro für Bodengutachten und Bodenerkundung die Straßenbauverwaltung trägt.
Somit verbleiben für die Gemeinde Neunkirchen nach derzeitigem Stand noch 103 908 Euro.
Die Straßenplanung schlägt sich demnach mit 45 700 Euro nieder. Für das Verkehrsgutachten werden (17 093 Euro) fällig, für die hydrotechnischen Untersuchungen 4819 Euro) und für die naturschutzfachlichen Untersuchungen 36 295 Euro.
CSU lobt sich selbst
Richter wollte dennoch nicht völlig ausschließen, dass die Kosten doch noch an der maximalen Eigenbeteiligung 110 000 Euro kratzen könnten.
Im Haushalt sind laut Richter dafür 50 000 Euro eingestellt worden. Hinzu kommen weitere 60 000 Euro für eine Verpflichtungsermächtigung.
Wie Rainer Obermeier von der CSU-Fraktion in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen wollte, habe sich damit der Einsatz von Marktgemeinderat Martin Walz (CSU) gelohnt.
Walz hatte zusammen mit dem Forchheimer Landtagsabgeordneten Eduard Nöth (CSU) bei der Obersten Baubehörde und bei Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erreichen können, dass in München die Neunkirchner Kappungsgrenze von 110 000 Euro akzeptiert wird.
Neunkirchen - Gerade einmal zwei Wochen ist es her, dass sich die Neunkirchener bei einem Bürgerbegehren mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, beim Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Staatsstraße 2243 westlich von Neunkirchen Planungsleistungen bis maximal 110 000 Euro zu übernehmen.
Jetzt hat der Marktgemeinderat gegen die Stimme von Wilhelm Schmitt (GDG) eine entsprechende Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt in Bamberg verabschiedet.
103 000 Euro Eigenanteil
Wie Neunkirchens Bürgermeister Heinz Richter (FWG) aus Anfrage von Wilhelm Schmitt betonte, belaufen sich die Angebote der Planungsbüros aktuell auf ungefähr 172 300 Euro, von denen aber rund 68 400 Euro für Bodengutachten und Bodenerkundung die Straßenbauverwaltung trägt.
Somit verbleiben für die Gemeinde Neunkirchen nach derzeitigem Stand noch 103 908 Euro.
Die Straßenplanung schlägt sich demnach mit 45 700 Euro nieder. Für das Verkehrsgutachten werden (17 093 Euro) fällig, für die hydrotechnischen Untersuchungen 4819 Euro) und für die naturschutzfachlichen Untersuchungen 36 295 Euro.
CSU lobt sich selbst
Richter wollte dennoch nicht völlig ausschließen, dass die Kosten doch noch an der maximalen Eigenbeteiligung 110 000 Euro kratzen könnten.
Im Haushalt sind laut Richter dafür 50 000 Euro eingestellt worden. Hinzu kommen weitere 60 000 Euro für eine Verpflichtungsermächtigung.
Wie Rainer Obermeier von der CSU-Fraktion in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen wollte, habe sich damit der Einsatz von Marktgemeinderat Martin Walz (CSU) gelohnt.
Walz hatte zusammen mit dem Forchheimer Landtagsabgeordneten Eduard Nöth (CSU) bei der Obersten Baubehörde und bei Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erreichen können, dass in München die Neunkirchner Kappungsgrenze von 110 000 Euro akzeptiert wird.